Weimarer Urteil robust?

Lesedauer 2 Minuten

Stand: 4. Februar, 2021

Richter im Focus

Der Focus berichtet über das Privatleben des Richters, der kürzlich beim Amtsgericht Weimar ein spektakuläres Urteil gefällt hat (siehe: Maßnahmen rechtswidrig: Einzelfallurteil mit Grundsatzwirkung) und nennt dabei auch seinen vollständigen Namen[1]https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/klagte-privat-schon-gegen-die-maskenpflicht-corona-richter-aus-weimar-er-klagte-schon-privat-gegen-masken-und-abstandspflicht_id_12904620.html.

Richter haben kein Recht auf Privatsphäre

Neben dem Namen des Amtsrichters erfahren wir auch weitere private Details, also zum Beispiel, mit welchen Verkehrsmitteln der Richter zur Arbeit fährt. Pikant findet das “Nachrichtenmagazin” vor allem, dass der Richter bereits zwei mal privat gegen Corona-Maßnahmen geklagt hat. Wie aber geht es mit dem Urteil, dass der Amtsrichter gefällt hat, weiter?

Urteil aufheben?

Der MDR berichtete am 22. Januar[2]https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-urteil-kontaktbeschraenkung-weimar-100.html:

Damit will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und an einen anderen Richter zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen wird.

Auf Achgut.com[3]https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet wird die Lage folgendermaßen eingeschätzt:

Die Richter des OLG sind dadurch nun in die Lage manövriert, jeden einzelnen dieser Gesichtspunkte detailliert widerlegen zu müssen, um noch zu einer Verurteilung des „Täters“ zu kommen. Das geht auch nicht simpel durch Zurückverweisung an das AG, wo dann (wie in solchen Fällen nicht unüblich) ein anderer Richter erneut entscheiden muss. 

Wenn die Staatsanwaltschaft also das Urteil aufheben lassen möchte, wie der MDR berichtet, so könnte das der Einschätzung von Achgut.com nach nur geschehen, nachdem das OLG selbst jedes Argument widerlegt hat. Das ist eine spannende Vorstellung.

Bild: Screenshot des FOCUS-Artikels, Abgerufen am 25.01.2021

Updates

25.01.2021:

Focus legt noch einen drauf und titelt:
Dieser Richter hätte niemals ein Corona-Urteil fällen dürfen

Dem Autor ist offensichtlich bewusst, dass er dem Richter abspricht, seine Meinung vertreten zu dürfen und daher dem Vorwurf der Meinungsdiktatur Vorschub leistet. Er erklärt daher, ohne jedoch den Widerspruch später irgendwie aufzulösen:

Um nicht missverstanden zu werden: In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Ein großes Privileg, um das uns viele Menschen in aller Welt beneiden. Jeder darf denken und sagen, was er will. Jeder darf vor Gericht ziehen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Deutschland ist schließlich eine funktionierende Demokratie – und keine „Corona-Diktatur“.

https://www.focus.de/politik/kommentar-zum-anti-lockdown-richter-radikaler-masken-gegner-dieser-richter-haette-nie-ein-corona-urteil-faellen-duerfen_id_12906776.html

In der Thüringer Allgemeinen äußert sich der Justizminister Dirk Adams:

„Die Unabhängigkeit der Justiz ist im Grundgesetz Artikel 97 begründet. Dort heißt es: ‚Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.‘ Daher verbietet es sich auch, dass das Ministerium Urteile kommentiert“, sagte er auf Anfrage dieser Zeitung.

Der Amtsrichter selbst hält sich für unbefangen:

Aus meiner Sicht und festen Überzeugung ist das überhaupt kein Befangenheitsgrund. Ich bin Bürger und ich bin Richter.

https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/corona-urteil-weimarer-amtsrichter-sieht-keinen-befangenheitsgrund-id231405135.html

27.01.2001:

Der Bayerische Verwaltungsgerichthof sieht das Urteil als eine “höchst fragwürdige Einzelentscheidung”.

https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/amtsgericht-urteil-fragwuerdig-verwaltungsgerichtshof-bayern-corona-demo-querdenken-100.html

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