Maßnahmen rechtswidrig: Einzelfallurteil mit Grundsatzwirkung

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Stand: 4. Februar, 2021

Erstmals hat ein deutsches Gericht die Grundlagen der Corona-Maßnahmen-Politik angezweifelt und ist zu einem eindeutigen Ergebnis gelangt:

Das Amtsgericht Weimar stellt fest: Die Maßnahmen, also die Kontaktverbote, sind verfassungswidrig[1]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Weimar&Datum=11.01.2021&Aktenzeichen=6%20OWi%20523%20Js%20202518%2F20[2]https://openjur.de/u/2316798.html[3]https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-kontaktverbot-verfassungswidrig-amtsgericht-100.html

Wo sind die Beweise?

Der Richter bezieht sich in seinem Urteil auf eine Vielzahl an Evidenzen, die der Leser nachverfolgen kann. Es ist erstaunlich, dass nun erstmals eine Beweisaufnahme der Grundlagen für die Corona-Maßnahmen in einem Gericht stattgefunden hat.

Eine juristische Einordnung und Auszüge gibt es hier: https://2020news.de/amtsrichter-in-weimar-corona-vo-verfassungswidrig/.

Das Urteil des Amtsrichters vom 11. Januar 2021 ist vernichtend für die Politik:

Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot.

Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.

AG Weimar, 11.01.2021, 6 OWi – 523 Js 202518/20

Füllmich berichtet

Eine Analyse des Urteils von Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich:

Updates

23.01.2021 Die Staatsanwaltschaft geht gegen das Urteil vor: https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-urteil-kontaktbeschraenkung-weimar-100.html

25.01.2001: Focus hat erfahren, dass der Richter bereits zweimal privat gegen Corona-Maßnahmen geklagt hat:
Weimarer Urteil robust?

3 Antworten auf „Maßnahmen rechtswidrig: Einzelfallurteil mit Grundsatzwirkung“

  1. Liebe Leser und liebe Leserinnen,
    Auf der letzten Seite des Weimarer Amtsgerichturteils vom 11/01/2021
    Grundlagen für die Corona-Massnahmen … ist keine Unterschrift zu sehen. Gibt es dieses so wichtige Urteil als pdf von 24 Seiten auch unterschrieben?

    Mit freundlichen Grüßen
    Julia Slozynski

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