Tagesspiegel gibt Identität von Aya Velázquez preis – Verletzung des Persönlichkeitsrechts?

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Stand: 1. September, 2021

Die freie Journalistin Aya Velázquez[1]https://twitter.com/aya_velazquez ist bekannt durch ihre kritischen Veröffentlichungen zur Corona-Politik. Sie recherchierte zu einer möglichen Verstrickung der chinesischen Regierung in einer Inszenierung der weltweiten Krise[2]https://demokratischerwiderstand.de/artikel/158/china-und-der-great-reset/. Kürzlich veröffentlichte sie darüber hinaus eine Analyse der Arbeit der “Corona-Taskforce” des Bundesinnenministeriums, welche im März 2020 das berüchtigte Strategiepapier (siehe Panik-Papier: Geheimer Schriftverkehr geleakt) erstellte[3]https://twitter.com/aya_velazquez/status/1430794719769026560.

Privates in der Öffentlichkeit

In einem spöttischem Artikel über Querdenker, die am vergangenen Wochenende in Berlin demonstrierten, nennen die Autoren Geiler, Kluge und Leber den bürgerlichen Namen der Berlinerin und decken damit ihre private Identität auf, welche sie nach eigenen Angaben bisher geschützt hat[4]https://twitter.com/aya_velazquez/status/1432284797188165638.

Velázquez, die als Escort-Dame arbeitet sowie Mutter eines Sohnes ist, sieht sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und hat ihre Anwälte bereits eingeschaltet und Anzeige erstattet. Das Aufdecken ihrer Identität bezeichnet sie kriminell.

Doxing

Das Veröffentlichen privater Daten, wie etwa den Klarnamen, nennt sich Doxing (auch Doxxing). Doch ist das Vorgehen auch illegal?

Die Antwort lautet üblicherweise Nein: Doxing ist meist nicht illegal, wenn die veröffentlichten Informationen allgemein zugänglich sind und mit legalen Methoden beschafft wurden.[5]https://www.kaspersky.de/resource-center/definitions/what-is-doxing

Zur Sicherheit

Wir stellen den Artikel hier als PDF zur Verfügung. Somit kann die Original-Version im Falle von Änderungen zensursicher abgerufen werden. Wir haben den darin enthaltenen bürgerlichen Namen geschwärzt. Damit wollen wir verhindern, uns an der möglichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu beteiligen.

Titelbild: Screenshot des Tagesspiegel-Artikels vom 30.08.2021, 12:35 Uhr.

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