Stand: 7. Mai, 2021
Ein gerichtlich erbetenes Gutachten[1]https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/drosten-laesst-gericht-schmoren-0942713303.html von Christian Drosten zur Frage, ob ein PCR-Test die Infektiosität eines Wirtes feststellen kann, ist nun verfügbar. Die Rechtsanwältin Beate Bahner hat es auf ihrem Telegram-Kanal vorgestellt[2]https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/1205.
Im Gutachten behauptet Drosten, dass nicht vermehrbare Viruspartikel, die sich auf der Schleimhaut befänden, zu keinem positiven Testergebnis führten. Dies scheint in Widerspruch zu einer früheren Aussage zu stehen, nach der durch den PCR-Test ein “über die Schleimhaut gehuschtes Virus” entdeckt werden könnte. Ein Nutzer hat auf Twitter die zwei Aussagen nebeneinandergestellt.

Die Kernfrage nach der Fähigkeit zur Feststellung der Infektiosität wird von Drosten nicht abschließend beantwortet. Zu dieser Frage gibt es seit Ausbruch der Pandemie kontroverse Diskussionen.
Kritiker bemängeln, dass der PCR-Test mit hohen Vergrößerungszyklen von 35 und mehr, wie sie in deutschen Laboren verwendet werden, positive Ergebnisse liefern, auch wenn keine vermehrungsfähigen Bruchteile des Virus gefunden werden, es also zu keiner Infektion kommt. Die Labore sowie das RKI geben die CT-Werte nicht bekannt. Auf Testergebnissen sind diese ebenfalls nicht vermerkt. Auch unabhängig des CT-Wertes wird in Frage gestellt, ob der PCR-Test grundsätzlich zwischen vermehrungsfähigen und nicht-vermehrungsfähigen Virenlasten unterscheiden kann. Drosten hingegen betonte wiederholt, der PCR-Test sei eine sehr sichere Methode zur Feststellung einer Corona-Infektion.
Update 07.05.2021
Die Rechtsanwältin Beate Bahner hat einen Katalog an Rückfragen an den Sachverständigen Christian Drosten veröffentlicht.
Quellen und Anmerkungen